Rufen Sie die Bestattung Stockinger - Hagler unter 0650 68 666 11 rund um die Uhr an.
- Wir veranlassen sofort erste Schritte und informieren Sie über die weitere Vorgehensweise. Der Tod muss durch einen Arzt festgestellt werden. Die Totenbeschau obliegt den Gemeinde- bzw. Stadtärzten, im Falle der Verhinderung deren Vertretern. Die Verständigung des diensthabenden Arztes nehmen bereits wir für Sie vor. Der zur Totenbeschau benötigte »Ärztliche Behandlungsschein« wird ebenfalls von uns besorgt.
- Wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin, wann der Leichnam abgeholt werden soll.
- Bitte legen Sie auch die Kleidung, in der die/der Verstorbene beerdigt oder eingeäschert werden soll, bereit.
- Wir sind Ihnen natürlich bei der Koordination der notwendigen Maßnahmen gerne behilflich:
- Festlegung eines Beerdigungstermins nach Rücksprache mit dem jeweiligem Pfarramt
- Verständigung der Musik
- Erstellung der Trauerparte ( für diese benötigen wir ein Foto der/des Verstorbenen)
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